Die Grund Herrschaft

Das Landesfürstlichen Urbar von 1406

Niederthor und Gerstl

Die bedeutensten Grund Herrschaften

Die Grund Herrschaft der Liechtensteiner

Das vorherrschende System der Bearbeitung der landwirtschaftlichen Güter war im frühen und hohen Mittelalter bis etwa um 1200 die sogenannte Villikationsverfassung. In dem Begriff steckt das Wort villa für Gutshof. Es besteht darin, daß der Herr des Landes, der König, der weltliche oder geistliche Fürst, der Graf, seine ausgedehnten landwirtschaftlichen Besitzungen durch sogenannte Mairhöfe bewirtschaften ließen. Mair kommt vom lateinischen Maior,wörtlich der Größere, in unserem Zusammenhang soviel wie der Vorarbeiter oder Schaffer. Der Mair saß auf dem größten Hof seines Herrn im jeweiligen Gebiet, dem Mairhof. Der Mair wird in den lateinischen Quellen des Mittelalters auch villicus genannt. Neben dem Mairhof konnte der Grund Herr noch andere umliegende Höfe im selben Gebiet besitzen.
Das Wesentliche dieses Systems bestand darin, daß der Grund Herr seine Güter durch eigene Leute bearbeiten ließ. Der Hof wurde also nicht verpachtet oder sonstwie vergeben. Die Knechte auf dem Mairhof konnten im wörtlichen Sinne des Wortes Eigen Leute(bomines propil) des Grund Herrn sein, es konnten aber auch nicht leibeigene Grund holden und freie Leute sein. Der Mair und seine Knechte standen also im Dienst des Grund Herrn, sie erhielten ihren Lohn, wohl in Naturalien; sofern es Eigen Leute waren, konnten sie, wie das Vieh, frei verkauft oder vertauscht werden; wir finden auch für unser Gebiet derartige Verträge.
Der Mair, gleichsam Verwalter oder Schaffer des Herrn, hatte nicht nur den Gutshof zu bewirtschaften, sondern von den umliegenden Höfen des Grund Herrn die Ernte einzusammeln und Frondienste zu verlangen. In den Gebieten, wo vorwiegend Getreide oder Heu eingebracht wurde, wird der zentrale Hof des Grund Herrn auch Stadlhof genannt.' Auch in Leifers wird ein solcher Stadlhof genannt, nämlich 1242 als Heinrich, Sohn des Otto von Weineck, dem Otto Pfaffe von Firmian und dessen Bruder Kunz ein Lehen aufsagt, also zurück gibt: Dazu gehört auch eine Wiese in Leifers apud Stadele, also beim Stadel.' Daraufhin nimmt der von Weineck die genannte Wiese wieder zu Lehen.
Die Villikationsverfassung bedeutet Betriebsgrundherrschaft, das heißt, daß die Grund Herren ihre Güter durch ihre Beamten, Knechte und Eigen Leute bewirtschafteten.
Dieses System der Grund Herrschaft wurde im 12. Jahrhundert allmählich abgelöst. Die direkte Bewirtschaftung machte der Vergabe zu Lehen und zu Erbpacht Platz. Der Grund Herr bezog nun nicht mehr den Ertrag seines Gutes, sondern einen bestimmten Zins. Dieser konnte auch frei gehandelt, das heißt verkauft, verpachtet, verpfändet und verschenkt werden. Aus der Betriebsgrundherrschaft wurde eine Rentengrundherrschaft.
Für Leifers sind hier zwei frühe Erwähnungen Grund herrlicher Abhängigkeit zu berücksichtigen. Der Bischof von Trient hatte im Bozner Raum (Gastaldie Firmian)einen Mairhof (= curia) in Bozen, einen in Eppan und einen auf dem Ritten. Der bischöfliche Verwalter (= Propst) verrechnete 1215 unter den Einnahmen unter anderem die Abgabe zweier Höfe in Sissa, (beim heutigen Steinmannwald?), nämlich: In Sissansunt duo mansi, de quibus solvunt dominoanuatim Cristianus et Aimo pro blava XII librasVeron(ensium); in apportatu in pane XII solidoset octo carnium, in pasca II edos et centum et XXova et steurum ad voluntatem domini etparlemvini.' Hier stehen wir am Übergang von der alten Villikationsverfassung der Mairhöfe auf das neue System der Leihe. Auf den beiden bischöflichen Höfen in Sissa, wohl dem Renner- und Steinmannhof, sitzen Christian und Haymo. Wie nun diese Höfe vergeben waren, können wir aus dem Zusammenhang der übrigen Aufzeichnungen schließen. Die meisten Güter waren feuda, also Lehen, was hier schon der erblichen Leihe gleichkommt.
Der Baumann (rücklateinisiert: paumanus) erhält den Hof zu Genuß gegen die Abgabe bestimmter Zinsen und Leistungen. Diese sind hier genau angeführt: Als Äquivalent für Getreide zahlen die Bau Leute 12 Pfund Berner. Auffallend ist hier, daß die beiden Höfe gleichsam als eine Einheit betrachtet werden und daß die beiden Bau Leute, vielleicht waren es Brüder, wie in solido zinsten. Vielleicht hatten die Höfe ursprünglich das halbe Korn abzuliefern; diese Abgabe wurde dann allmählich durch ein Geld äquivalent ersetzt. Weiters zinsten die beiden Höfe als Äquivalent für Brot 6 solidi (Schillinge) und acht Stück geselchtes Fleisch; dieser Zins war als Ablöse für geschuldete Frondienste, nämlich Fuhr Leistungen gedacht.
Nun zur Kaufkraft: Auf jeden Hof traf es in Geld sechs Pfund und 3 Schillinge. Eine Kuh kostete knapp ein Pfund, ein Schaf etwa 3 Schillinge. Allein die Geld Gabe würde hier dem Werte von sechs Kühen und einem Schaf entsprechen. Dazu kommen noch Naturalien: acht geselchte Schultern, zu Ostern zwei Kitze, 120 Eier, die Steuer nach Anweisung des Bischofs und einen Teil, wahrscheinlich den halben, Wein.
Daß diese Abgaben dann auch wirklich entrichtet worden sind, sagt uns eine weitere erhaltene Aufzeichnung des bischöflichen Propstes Ernst von Bozen von 1236. In Sissan dat HaimusVI libras pro blava et Henricus dat etiam VI libraspro blava.
Ursprünglich bezog der Grund Herr von Grund holden also Naturalabgaben, nämlich einen Teil der Ernte sowie Frondienste.
Bei der Ernte war meist die Hälfte oder ein Drittel zu geben. In dieser Hinsicht unterscheidet sich unsere Situation von jener Mittel- und Süd Italiens, wo damals meist geringere Teile der Ernte zu reichen waren, nämlich beim Getreide höchstens 1/5,beim Wein 1/3oder 1/4.
Im Gebiet, welches flächendeckend unter langobardische und später fränkische Herrschaft kam, waren drückendere Abgaben zu reichen als in jenen, in welchen romanische und byzantinische Tradition erhalten geblieben war. Obwohl die Ursachen dieses Unterschiedes nicht völlig geklärt sind, wird vermutet, daß die langobardische Besatzung den autochthonen romanischen bzw. romanisierten Bauern drückendere Bedingungen auferlegte, als dies in Gebieten der Fall war, welche weitgehend von dieser Fremdherrschaft verschont geblieben waren.
Unter den Naturalabgaben finden wir die Produkte des Bodens wie Getreide, Wein, Heu, Hirse, Bohnen, Nüsse; außerdem finden wir Erzeugnisse der Vieh Wirtschaft wie Schafe, Kitze, Schweine, Hühner, Gänseriche, Eier.
Neben den Abgaben von Naturalprodukten haben die Frondienste den Baumann niedergedrückt. Sie bestanden darin, daß dieser eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr für den Grund Herrn arbeiten mußte, und zwar meist bei der Ernte, bei Fuhr Diensten usw. Interessant sind diesbezüglich die Frondienste der Pfattner und Seaher (die Leute am Kalterer See), welche die Landesfürstlichen Wiesen am See mähen, dristen(= schobern)und in den Landesfürstlichen Stadel nach Kaltern führen mußten.
Im obengenannten Beispiel sehen wir, wie die Last der Hof Fuhren (apportatus)durch Geld Zahlungen und Naturalien abgelöst wurde.

Seit dem 13. Jahrhundert setzte sich bei uns die Erbleihe durch. Die Erbleihe ist eine Verpachtung des Gutes, welche zeitlich unbegrenzt ist. Der Baumann erhielt vom Grund Herrn das Bau recht und gab diesem dafür jährlich einen Grundzins.
Ein gutes Beispiel einer Erbleihe ist eine Notariatsimbreviatur vom Jahre 1237, in welcher der Name Leifers erstmals genannt wird.
Dabei verleihen Abrabam und Meinhard, Söhne der Diamut, dem Markesinvon Branzoll und seinem Sohne Nicolaus drei Joch von ihrem Hofe zu Leifers zu Erbpacht. Der Vertrag wurde vor der St.-Nikolaus-Kirche (neben der Pfarrkirche) in Bozen abgeschlossen. Unter den Zeugen finden wir einen Ulrich von Leifers. Vielleicht ist er mit dem 1252 ebenfalls als Zeuge genannten Ulricus de Raine de Leivers identisch? Die Leihe erfolgtiure et nomine locacionis imperpetuum, also nach Recht und Benennung der ewigen Pacht. Das verpachtete Grundstück, wahrscheinlich ein Weingut, ist drei Joch, also bei 5400 m2 groß und gehört zu einem mansus, also einer bäuerlichen Hufe, einem bis zu zehn Hektar großen Hof. Der mansus ist also kleiner als der Mair- oder Haupthof, die cuiia, und liefert dieser die Abgaben. Die als Acker oder Weingut bebauten Grundstücke waren im Mittelalter durchwegs klein und meist mit einer Mauer oder einem Holz Zaun umfriedet. Für die Grenzen unseres Grundstückes finden wir in der Urkunde das übliche Formular, doch sind die angrenzenden Nachbarn nicht namentlich angegeben. Es kann aber auch nicht beurbartes Land oder Allmendbesitz sein.
Die Leihe wird hier zugleich dem Vater und Sohn erteilt. Dies bewirkt, daß der eine von beiden ohne Einverständnis des anderen nicht über sein Bau recht verfügen darf und außerdem daß beide in solido zum Zins zahlen angehalten waren.
Das Recht der Pächter wird mit den bei Erbpacht Verträgen üblichen Formeln beschrieben, es kommt an das Eigentumsrecht nahe heran. Das Bau recht erstreckt sichde celo usque ad babyssum, also vom Himmel bis in die Unter Welt. Der Baumann muß jährlich zu St. Martin (11. November) seinen Grundzins (fictus) bezahlen. Dieser beträgt in unserem Fall 40 Solidi.
Der Baumann kann sein Bau recht auch verkaufen, doch hat der Grund Herr in diesem Falle ein um 20 Solidi verbilligtes Vorkaufsrecht. Es gibt in den Urkunden zahlreiche Beispiele für Kauf Verträge, welche vom Baumann ohne vorhergehende Einwilligung der Grund Herrschaft abgeschlossen wurden. In diesen Fällen konnte der Grund Herr den Kauf rückgängig machen und das Heimfallrecht verlangen (1563 hat der Landesfürstlichen Amts Verwalter Jheronimus Noderer Einspruch gegen den Verkauf des Aichnerhofes erhoben, weil ja der Verkauf zuerst dem Landesfürsten als Eigentümer hätte angetragen werden müssen). 1564 erreichte Bartlme Anich als Landes fürstlicher Pfleger auf der Leuchtenburg und Vertreter der Grund Herrschaft den Heimfall des Ebnerhofes auf Seit, weil der Verkauf nicht nach Gebühr zuerst dem Grund Herrn angetragen worden war.
Außerdem gibt der Baumann als Weisat(=ensemnium) in der Karwoche Fische. In unserem Beispiel (von 1237) ist der Zins benannt, das heißt in fester Größe jährlich zu geben.
Häufig finden wir aber Verleihungen zu Halb- oder Teil Bau; in diesem Fall war vom Baumann ein Teil der Ernte abzuführen.
In Nachfolge des Bischofs von Trient und seiner Ministerialen, der Liechtensteiner, wurde gegen Ende des 13. Jahrhunderts der Landes Fürst Meinhard II. der bedeutendste Grund Herr in Leifers. Die Abgaben von seinen Höfen, die zu Erbpacht vergeben waren, flossen ins Amt Gries. Der Verwalter der Abgaben wird in den Landesfürstlichen Rechnungsbüchern dann auch als claviger oder canipailus bezeichnet, also als Schlüsselträger oder Kellermann.
Aus dem Urbar Meinhards II. von 1288 erfahren wir Näheres über die zinspflichtigen Höfe in Leifers.
Nr. 164 In Praitenberch ein hof ze Prünnacb: 4 pfunt und 112, umb weisöd 5 Schilling,2 uleish, 1 chitz, 4 buner, 30 ayer.
Zur Erklärung: Der Brunnicherhof gibt jährlich 4 1/2 Pfund Geld (um dieses Geld konnte man damals etwa 2 Hektoliter Wein kaufen); dazu noch gibt der Hof als Weisat5 Schillinge (die Weisat ist eine alte Abgabe, meist in Naturalien, mit welcher der Grundholde seine leibherrliche Abhängigkeit vom Grundherm zugibt; diese Abgabe konnte sich auch nach Lösung dieser leiblichen Abhängigkeit halten.
Mit 5 Schillingen konnte man damals etwa ein Schaf kaufen.
Weiters gibt der Hof 2 große Stücke getrocknetes Fleisch, 1 Kitz, 4 Hühner, 30 Eier.
Nr. 165 Heinriches hof in Ekke.- 8 Pfunt,9 Schilling, 3 fleish, 1 chitz, 4 buner, 30 ayer,8 schilling und 4 perner (der Perner ist die kleinste Geldeinheit, der denarius oder Pfennig von Verona = Bern).
Nr. 166 Wigandes hof da selben: 12pfunt und1 Scbilling, 3fleisb, 1 cbitz, 4 buner, 30 ayer.
Dieser Hof des Wigand ist aufgrund späterer Urbare zu identifizieren": nämlich als der abgekommene Vetterhof beim Paur am Stein.
Nr. 167 Von dem Walde ze Licbtenstein gitman 5 pbunt iaerichlich; daz chöft min herrevon der witwen hern Hainriches von Lichtensteinund von irm sun umb 50 pbunt.
Demnach hat Meinhard II. einen Wald ober der Burg Liechtenstein von Diamota,Witwe Heinrichs von Liechtenstein (+ 1284?), und ihrem Sohn, ebenfalls Heinrich, um den Spottpreis von 50 Pfund gekauft (um 50 Pfund konnte man einige Fässer Wein kaufen). Es ist aber auch denkbar, daß Heinrich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war und deshalb wie auch andere Güter auch diesen Wald um wenig Geld veräußern mußte. Um 1278 nämlich mußte es der Liechtensteiner hinnehmen, daß ihm die Burg durch Meinhards Knechte und Ritter gebrochen wurde. (Näheres dazu im Abschnitt Gustav Pfeifers über die Liechtensteiner.) Es wäre allerdings auch möglich, daß es sich beim genannten Kauf nur um einen Renten Kauf gehandelt hat, daß heißt, daß der Landes Fürst nur das Recht des Bezugs einer jährlichen Grundrente von fünf Pfund erworben hat.
Nr. 168 In Leivers ein hof bi der aiche giltet : halben wein, chorens daz dritte teil. 4 vleish.1 chitz, 2 gense, 8 buner, 30 ayer; von Tristramvon Laevnan umb 40 m(ark).
Den Aichnerhof oder den Zins davon in Leifers, (heute Bp. 22), hat der Landes Fürst von Tristram von Lana um 40 Mark, also einen stolzen Preis, gekauft. Die Belastung des Hofes war drückend, es war nämlich, neben anderen Abgaben, die Hälfte des Wein Ertrages und der dritte Teil des Korns zu geben.
Nr. 169 Auch da selben ein weingart von einem halben iouch giltet.- 1 phunt.- neböret zuPraitenberch.
Von einem Weingut von der Größe eines halben jauche,= (1 altes jaucb = 1804 m2) war ein Pfund Geld zu geben.
Nr. 170 Auch da selben von einem acker zecoi 1 pfunt.- das gebäret zu Praitenpercb.
Von einem Acker beim Gob (?) gibt man ebenfalls ein Pfund.
Ein interessantes Dokument zur grundherrlichen Abhängigkeit der Höfe ist ein Grieser Gerichts Urbar vom Jahre 1396. Hier verrechnet Niclas Vintler alle Landesfürstlichen Einnahmen des genannten Jahres, nämlich Steuer, Kuchlsteuer, Grundzinse, Markrecbt, Weingelt, Weisat undander Nutzen.
Der Hof am Eck (= Hocbegger) gibt zu Weysat zwei Hühner und 20 Eier, der Hof ze Prunn gibt ein Huhn, zehn Eier.
In diesem Urbar sind auch die Fronarbeiten noch ausführlich beschrieben. Es heißt dort:
Das sind die recber, die aus der Stat ze Poczen gen und auf der Artlung arbaitten sullen. Auf der Artlung, etwa der späteren Kaiserau, hatte der Landes Fürst ausgedehnte Wiesen. Aus der Stadt mußte eine bestimmte Anzahl von Männer bei der Heuernte zur Rechen Arbeit auf
diese Wiesen geschickt werden. Weiters heißt es: Das Gericht ze Gries hat ain wiesen ze Leyfersvon achtzehen tagmaden, die sullen die ab Praitenperg meen, aujlbeben und dristen, so sol manin geben u)ein undprot.
Das heißt also, daß der Landes Fürst in Leifers eine 18 Tagmahd(=ca. 5,2 ha) große Wiese hat, welche die Leute vom Breitenberg mähen, sammeln und zu Heuschober aufhäufen (= dristen) sollen. Für diese Fronarbeit soll man ihnen Wein und Brot geben. Diese Wiese war 1396 dem Paldwein von Leifers um zehn Pfund im Jahr verpachtet. Der Frondienst der Breitenberger war 1396 durch eine jährliche Zahlung von 12 Pfund abgelöst. Folgende Höfe auf Breitenberg waren laut Theresianischem Kataster von dieser Last betroffen: Tschuegg, Pfösl und der Reinisch in Leifers. Der jeweilige Baumann auf der Pfleg mußte diese Wiese mähen.
Weiter heißt es: Item die ze Leufers gesessensint des Lichtenstainer und ander lewt sullen daselben bew her auffüren gen Gries oder gen Poczen und man sol in von yeglichem fuder gebeneinen kreuczer ze vertrincken.
Nicht die Leute vom Breitenberg, sondern jene von Leifers, Grund holden der Liechtensteiner, müssen das Heu von Leifers in den Landesfürstlichen Stadel nach Gries oder in jenen nach Bozen führen. Für jede Fuhr Heu sollte ihnen ein Kreuzer als Trinkgeld gegeben werden. Diese Last scheint für die Bauern drückend gewesen zu sein.
Adam Mang vom Leibele, auch Mangenhof, scheint 1525 in die Empörung gegen die Liechtensteiner verwickelt gewesen zu sein (Vfb. B. 1537, fol. 177). Wahrscheinlich waren also auch die Grafen von Liechtenstein von den Unruhen der Bauern Aufstände betroffen.
Solche Nachricht finden wir auch von Seit: 1536 Kunradt Fritscher, genannt Clingler, am Fritscher Hof. Grund Herren sind damals die Rottenpuecher in Bozen. (Vfb. B. 1536, fol. 157). Ebendort heißt es, daß etwa in zweijahren nacb derEmpörung Sebastian Fritscher die Strafgelder aufSeit einsammeln mußte. 1528 Cristof von der Mül (Müller auf Seit) (Vfb. B. 1528, fol. 91). Von ihm hieß es, er habe mit der Empörung vor zweijahren zu tun gehabt. 1536 heißt es, Hans Hofer, Gschluntner, habe vor zwei Jahren an der Empörung teilgenommen und Strafe dafür gezahlt. Dies ließe auf eine verbreitete Beteiligung der Seitner an den Unruhen des Bauern Krieges schließen.
Mit den Bauern Unruhen einher ging die Verbreitung der Bewegung der Wiedertäufer, Jörg Tschuegg hat 1533 den gleichnamigen Hof erkauft (Vfb. B. 1533, fol. 218). Dieser übergab 1539 dem Sohn Gothart; zwei Brüder Gotharts, nämlich Ulrich und Leonhart,sind in der Sect derWidertäufer weggezogen und darin tots abgangen. 1528 auf Ableben der zwei Brüder Lienhart und Siegmund Köll auf Seit wird Inventar aufgenommen (Vfb. B. 1528, fol. 61). Aus dem Kontext kann man vermuten, daß die beiden Brüder Wiedertäufer waren.
1558 weigerten sich einige Höfe, die Gruematfuhren für die Liechtensteiner zu leisten. Die Last der Heu Fuhren finden wir noch im Theresianischen Kataster von 1776; so heißt es dort unter dem Krueghof (Großhaus): Dieser Hof ist zum Gericht Karneid mit Heu Fuhren zu robaten schuldig. Wir finden dort aber auch die anderen Höfe, welche zu den genannten Heu Fuhren verpflichtet waren, nämlich: Unterberg, Egarter, Flascher, Gaßmann, Lachmann, Fuchser, Schadner.
Das Gericht Deutschnofen soll dem Gericht Gries jährlich sechshundert Stück Holz nach Leifers stellen, nämlich 200 Tram, 200 Flecken und 200 Rofen. Jeder Tram soll drei Kreuzer, jede Fleck zwei Kreuzer und jeder Rofen soll 30 Perner wert sein. Das Holz war zwischen Jakobi (=25.Juli) und Bartlme (= 24. August) zu stellen. Diese Holz Lieferung war wohl für die Eisackbrücke in Bozen bestimmt. 1396 war diese Dienstleistung bereits durch eine Geld Zahlung von neuneinhalb Mark abgelöst.
Die Leute von Jenesien hatten das Holz von Leifers nach Bozen zu liefern. Dieser Frondienst war 1396 bereits durch einen Geld äquivalent von 20 Pfund abgelöst.

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Das Landesfürstlichen Urbar
von 1406

Eine ganze Reihe von Höfen werden im Landesfürstlichen Urbar von 1406 erwähnt (TLA Urbar 1/2, fol. 120). Dort werden auf Seite 120 die Abgaben der Weisat der Höfe auf Breitenberg und Seit aufgeführt Es ist dies eine alte Abgabe in Naturalien, lateinisch enxenium, die ihren Ursprung in einer leiblichen Abhängigkeit, also Unfreiheit, des Schuldners hat. Hier handelt es sich aber um eine Abgabe wie den Grundzins, allerdings ist die Weisat immer benannt, hier sind es Hühner und Eier.
Nota daz sind die Weysad ab dem preytenperg
Item der Hof am Ekk (1) II Hiener XX ayr
Item der Hof ze Prunn (2) I HunX ayr
Item der Hof zem Vestem (3) II Hiener XX ayr
ItemderHofaufdemStayn(4) IHunX ayr
Item der Hof ab Campnay (5) IHun Xayr
Item der Mayrbof im puecbacb (6) I Hun X ayr
Item der Rämsbof (7) I Hun X ayr
Item Rämtells Hof (8)I Hun X ayr
Item Cb (,) Hof (9) IHun X ayr
Item der Hof auf vasseyt (1 0) IHun Xayr
Item zu dem Beber (2) (1 1) I Hun X ayr
Item der Hof in der Eben (12)
Item der Hof auf der Wasserfall (13) I Hun X ayr
Item derho auf Weingaiih (14)I Hun X ayr
Item der Hof im Pach (15)
item des Freydangs Hof (1 6)
auf dem Smaln
Auf fol. 126 dieses Urbars werden noch genannt: Item friz von Stadl von Leyfers zinset vonzwayn wisen gelegen ze Leyfers XII lb. perner IIVasnacbthennen. (17)
Item der Fliser ab vaseit (18) (gibt) I SterWayz, V7II Ster Rogg, I Ster Gersten, II Ster Haber,I Schulter, I Kiz, XXX ayr
Item Scbluntbof (19) ab vaseitXSterRoggen,II Scb u ltern, I Kiz, XXX ayr
(1) Hochegg. (2) Brunner. (3) steht wohl für Vettern, also Oberstein. (4) Unterstein. (5) Gampner. (6) Buchner bzw. Schlössler. (7), (8), (9) sind nicht sicher zu identifizieren. (10) Seit. (1 1) wohl für Weber. (12) Altebner. (13) Wasserfallhof, abgekommener Hof zwischen Weingartner und Altebner; siehe unter den Höfen auf Seit. (14) Weingartner. (15) Nicht zu identifizieren. (16) Alpler. (1 7) Vielleicht handelt es sich hier um Friz von Stadel, der im Urbar Heinrichs von Rottenburg 1399 im Zusammenhang mit Stadlhof genannt wird (siehe Tengler, Pfatten, S. 354 ff.). (18) Flieser, abgekommener Hof ober dem Köhl; siehe im Abschnitt zu den Höfen.
(19) Schluntner.
Bedeutende Grund Herren im Gebiet von Leifers waren außerdem die Herren von dem Turen in Bozen. Von ihren grundherrlichen Einnahmen berichtet das Zinsbuch desHeinricb von demTuren 1390-1392.
Dort heißt es auf fol. 10 (0)
So zinset mir der Paldewein von Leifers voneiner wise die ist gelegen in der Haid und baissetNiderhauseiin 4 lib. auf Sant Marleins tacb.
Der genannte Paldwein von Leifers ist uns schon als Landesfürstlichen Baumann einer 18 Tagmahd großen Wiese in Leifers begegnet. Die Wiese in der Haid ist nicht sicher zu lokalisieren.
Weiters heißt es auf fol. 1 1:
So zinset mir der Raechle aus seinem hof derda gelegen ist in der Aspaw (1) und haisset desVerienhof 24 lib., des gebörent 20 lib auf diepruche (2) als mein vater geschaffen hat und michdie 4 lib. des geit er 10 auf sant Marteinstacbund 10 auf den cbaesuntacb (3) und mir 4 aufdie Liecbtmesse und geit mir ze Ostern ain cbitzund 30 aier und zu sant Tomas tach zwaisweinein j7aescb (4) und 4 vasnacbt (5) bennen. So zinset mir der Nidervaeleis von seinembof in der Aspau 8 lib., vier auf sant Marleinstacb und vier auf den chaesuntacb und zwo vasnacht hennen.
Fol. 12 so zinset mir der Moerbarl aus Phatten von einer auwen ist gelegen in der Aspauund beisset die Alt Auwe 8 lib. auf die Liecbtmesse und zwo vasnacht hennen.
Aus dem Gesagten geht hervor, daß in der Aspau schon im Mittelalter zwei Höfe bestanden, ein Teil der Au gehörte zum Morbarl in Pfatten, dem späterenOberurfer- und dann Frizzibof, der andere Teil zum späteren Aspmair oder Spitalbof.
Das Zins Buch fährt mit dem Pfister Hof in Pfatten (= Pelhamer- oder Birtihof) weiter. Darauf folgt: so zinset mir der cbolble (6) von Leifersvon einer wise baisset in dem Gevelle (7) 15 lib.,des geit er 8 auf sant Maileins tach und 7 aufden cbaesuntacb und zwen cbapaun (8) undzwo vasnacbt bennen.
Fol. 13 so zinset mit der Paldwein von Leifers von einem wislein ist gelegen in dem Gevelle 3lib. auf sant Marteins tacb.
Es folgen ein Hof in Branzoll und andere Güter außerhalb von Leifers.
Fol. 19 so zinset mit der Stainman in dem Sissan von seinem hof da er aufsitzet ze meinemtail 5 ster rocbe (9) und ain tritail (10) und 2sterfueter (11) und 1 cbitz (12) und 1 tritailund 40 aier und von vierflaeschen die zwai tail und 4 summer buener und zwo vasnacbt bennen und 1 fueder raben (13) und fueder holtzund 1 fueder hae (14), da vordern mir die zwaitail alle iar das eilte dem Liechtenstainer.(0) Die Transkription hält sich weitgehend an die Vorlage, Eigennamen werden groß geschrieben, die Interpunktion wird sinngemäß gesetzt, Kürzel werden aufgelöst, ausgenommen lib, für librae (= Pfunde). Römische Zahlen werden als arabische wiedergegeben.
(1) Aspaw für Aspau; diese Au schließt sich nördlich an den großen Hirschenhof an, der zum Gericht Laimburg gehört, und erstreckt sich etwa vom Gießen bis zum Landgraben. (2) pruche für Brücke; offensichtlich hat der Vater des Heinrich von dem Turen zur Erhaltung der Eisackbrücke eine jährliche Zahlung von 20 Pfund versprochen (= geschaffen).
(3) chaesuntach für Kässonntag, das ist der Sonntag nach Aschermittwoch
(4) Schweinefleisch
(5) Vasnachtbennen- sind als Abgabe (Weisat)
im Fasching zu reichen.
(6) Kölblhof
(7) Flur Namen südlich des Reifhäusls
(8)Kapaun
(9) Star Roggen
(10) Drittel
(11) Hafer
(12) Kitz
(13) ein Fuhrwerk voll Rüben
(14) Heu

Auch die Herren von Weineck hatten in der Umgebung von Bozen reichlichen Grundbesitz, so in Gries, auf Guntschna, in Pfatten, im Gericht Altenburg, in Völs, Steinegg, Welschnofen. Davon erfahren wir unter anderem aus einem Urbar des Jahres 1399.

Dort heißt es auf fol. 61: Item der Prawn ab Manä zinst aus allen seinen gütern 5 1/2 lb auf sand Marteins. VersetztGryfenstainer (a) (1). Dieser Flur Namen dürfte das Viertel Manä in Deutschnofen betreffen, es folgen nämlich auf fol. 6 noch weitere Höfe auf Manä, nämlich der Hof ze dem Ludwig, des Christans Hof, Peter des Tolden sun ab Manä, Fucbs. Diese Höfe geben Weizen, Roggen, Hafer, Gerste, Kastraune, Schweinsschultern, Kitzer, und ayn Bucklkorb guet chien (2).Weitere Güter hatte der Weinecker kaufweise von Hartmann von Sehaim erworben. Dazu solche in Deutschnofen und fol. 9:

Item ain hof auf Praitenperg zu dem Campner (3) geit 2 ster rok (4) und ain scbulter vongeit (5) 6 groscbenfür die schultern... omissis.

Ab Praitenperg

Item die Vettern (6) ab Praitenperg zinsentauf Sand Maileins tag 12 lb und aufsand Tomastag 3 schultern, ze Ostern 1 cbiz, 30 ayr, 4 sumerbüner, 1 1 groscbenfür ain scbulter.

Ab Praitenperg

Item der bof ze Prunn (7) ab Praitenpergund pawt in jorre und der Toldele die zinsent lb6 und gr. 9 auf sand Marleins tag, auf sand Tomas tag 2 schultern, ze Ostern 1 cbiz 30 ayr, 4sumerhuner, 1 1 gr für ain scbulter.

- omissis -
Ab Praitenperg

Item Haintz ab dem Ekbof (8) ab Praitenpergzinst auf sand Marteins tag 8 lb und gr. 1 0 undauf sand Tomastag 3 Schultern, ze Ostern 1 kitz,30 ayr, 1 1 gr für 1 schulter.

- omissis-

fol. 15 Item Filtz von Stadel (9) und Hansder Temprer (10) zinsent lb 13, halb auf sandAndres tag und halb auf die Liechtmesse aus ainAw baist die Gehalterin. Versezt Gryfenstainer b).
Item der Chob (11) ab Praitenperg und derunder dem stain (12) sint gemainer (13) zinsent4112ster rok, 1 schulter auf Tboma.

(a) Die beiden Worte sind mit anderer Hand geschrieben;
(1) der Zins oder der ganze Hof, war also später einem Greifensteiner verpfändet worden;
(2) Kienholz zum Feuermachen;
(3) Gampner Hof;
(4) Roggen;
(5) gibt;
(6) Vetterhof, abgekommen (siehe im Abschnitt über die Höfe unter Obersteiner);
(7) Brunnicher (siehe im Abschnitt über die Höfe);
(8) Hochegger;
(9) Stadlhof in Pfatten;
(10) Mondschein in der Au;
(b) die beiden Worte mit späterer Hand dazugeschrieben und später, wohl nach Lösung des Pfandes, wieder durchgestrichen;
(11) Gob;
(12) Unterstein;
(13) zusammen. Dies bedeutet eine gewisse Zusammengehörigkeit von Gob und Vetter;Die wichtigste Feststellung beim Vergleich zwischen diesem Urbar des Parzival von Weineck und jenem Herzog Meinhards II. von 1288 ist jene, daß sich die Abgaben folgender Höfe fast genau decken: des Vetterhofes, des Brunnichers, des Hocheggers, des Goben. Diese Höfe bzw. die Grundrenten aus diesen Höfen, sind offensichtlich von den Nachfolgern des genannten Landesfürsten, vielleicht von König Heinrich, veräußert, d. h. verkauft, verschenkt oder verpfändet worden.

Außerdem erlaubt dieser Vergleich den im älteren Urbar genannten Hof des Wigand zu identifizieren: Es handelt sich um den Vetterhof."

Zum Unterschied zum Urbar von 1288 finden wir hier, daß für Naturalabgaben wie Schweinsschultern ein Geld äquivalent gereicht werden kann. Zahlungstermine sind St. Martin
(11. November), St. Thomas (21. Dezember) und vereinzelt St. Andrä (30. November), Lichtmeß (2. Februar); zu Ostern wird die Weisat mit Kitzern und Eiern dargebracht.

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Niederthor und Gerstl

Diese beiden Familien finden wir in den Fußstapfen der Weinecker als bedeutende Grund Herren in Leifers. Die Urbar Bücher des Sigmund Gerstl", beginnend 1489 und von 1515 an bis 1534 durch seine Witwe Barbara, Tochter des Adam von Weineck, fortgeführt, beinhalten Grund herrliche Einnahmen aus Gries, Leifers, der Au unter Bozen, Branzoll, Pfatten, Kurtatsch, Kaltern.
In diesen Büchern werden die Zinse nicht nur der Gerstl, sondern der mit ihnen verwandten Niederthor und der Weineck verrechnet.
Mit 1496 beginnen auf fol. 27 mit Nr. 51 die Eintragungen über Breitenberg betreffend den Hochegger, wo:)die bisherigen Abgaben bestätigt werden. Den Zins bezieht der Gerstl. Auf dem Vetterhof sitzt Sigmund Märt als Infarender-(Mann) zu ainer Jacoben von Vettern Tochter.
Er zinst vom Vetter- und vom Prunnhof. Sigmund Märt zinst vom Prunnhof 8 lb, bezieht aber vom Burger in Leifers 1 lb. So ist anzunehmen, daß beide Höfe von den Gerstlischen vergeben worden waren, daß aber der Burgerhof vom Märt in Afterpacht weitervergeben worden ist.Steffan aus Lüsen zinst vom Hof auf Puecha Buchner) 12 lb.
Hawge (= Hugo) Niederthor bezieht den Zins von Ulrich Gob und Peter am Stein (fol. 281).
Adam Weynecker bezieht den Zins vom Kölbl (fol. 29r), den 1496 Stefan Krueg als infarenderMann, d. h. Zugeheirateter, baut. Dieser zinst 24 Star Roggen, 1 Star Nüsse, 1 Fuhr Heu abwechselnd mit 1 Fuhr Eichenholz, 1 Fasnachthenne, zu Ostern 1 Kitz, 15 Eier, 1 Schulter, 2 Schnitthühner.
Bezüglich der Dauer der Pacht Verträge fällt auf, daß die Erbpacht nicht mehr allgemein verbreitet war. 1502 hat Sigmund Gerstl den Hocheggerhof auf fünf Jahre hin gelassen, d. h. verpachtet (fol. 16 von Nr. 4).
Im selben Buch begegnet uns auf fol. 17 wieder der Gampner-Hof: Leonbari Mayrzinstanstatt Symels Prueder unterm Steyn vom Gampnerhof 2 Star Roken, 1 Schulter oder 6 gr.
Fol. 18 r: Leo Niderthorer bezieht von Lyenhart Müllner Dürr, Nyklaus Dürn Sun, vom Müllnerboff aufmarlin 8 lb und zu vasnacht 2 bennen.
1503 sitzt Sigmund Tschuffier auf dem Kölbl (fol. 2or von Nr. 10).
Daß die Bau Leute die schuldigen Grundzinse nicht immer pünktlich, ganz und ohne Widerrede gereicht haben, geht aus zahlreichen Eintragungen in diesen Zins Büchern hervor. Bezeichnend dafür ist eine Eintragung 1514 auf fol. 18 von Nr. 16:
Item ich hab mit Hocheger abgerait (= abgerechnet) als Sachen vom 13. und 14. jar, wez ister mir aller ... schuldig worden 25 lb, 8 kr, verscechen (= geschehen) am Sambstag an SandWonnefentures Tag (St. Bonaventura am 14. Juli) im 15. jar und acht Huener sol erpringen vom 13.und 14. und der 15. get für sich selbs.
Am Vetter- und Prunnhof folgt 1516 auf Sigmund Märt sein Sohn Mathes, auf Hochegger folgt 1522 der Sohn Wolfgang Hochegger.
Auf dem Hof am Stain sitzt 1534 Stöffl, sojetz ein Paumann ist des Merten auf Praitenberg; demnach gehörte damals der Untersteiner zum Vetter.
Als Grund Herrschaft wird 1583 auch die Kirche St. Peter auf dem Kofel genannt, welche eine Wiese gegen die Branzoller Länd hin hat (Vfb. B 1583, fol. 163). St. Peter war unter anderem Grund Herr über die Höfe auf Petersberg Moralt, Egg, Kammerland und Hilb.
Es ist verständlich, daß die Bauern danach trachteten, Teil Bau in benannten Zins umzuwandeln, weil beim Teil Bau höhere Erträge durch fleißige und fachgerechte Bearbeitung des Hofes oder durch Meliorierung desselben nicht ausschließlich dem Baumann zugute kamen; dies zum Unterschied vom Pacht gegen benannten Zins. Deshalb wird der Teil Bau schrittweise zurückgedrängt. Der fixe Zins, ursprünglich in Naturalien und allmählich fast ausschließlich in Geld angeschlagen, wurde für den Baumann allmählich erträglicher und für den Grund Herrn als Einnahmequelle immer bedeutungsloser. Nicht uninteressant ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß zu benanntem Zins aus getane Güter unserer Gegend in den Jahren nach den großen Bauern kriegen um 1525 teilweise und für bestimmte Zeit wieder zu Halbbau vergeben wurden. Dies betraf allerdings die sogenannte Bestands- oder befristeten Pacht Verträge, aber vereinzelt auch neue Erbleihe Verträge.
Ein anderer Umstand, der den Bau Leuten bei benanntem Zins zugute kam, war jener, daß bei Rodungen neuer Kultur Flächen diese allgemein vom Grundzins befreit, das heißt bluteigen, waren.
Wenn der Leihe Vertrag die Pflicht des Baumannes zur Besserung des Grundstückes bzw. zu Neu Rodung nicht ausdrücklich vorgesehen hat, so sind dadurch dem Baumann keine zusätzlichen erschwerten Lasten aufzuerlegen. Ein Beispiel für den letzteren Fall ist die Umwandlung von Au Wald in Acker, Wiese oder Weingut. Ein Beispiel für den ersteren ist hingegen die Umwandlung, auf Initiative des Baumanns, einer Wiese in Acker Land oder eines Ackers in ein Weingut. Hier kam es immer wieder zu Konflikten zwischen Grund Herrn und Pächter. Aus dem 16.und 17. Jahrhundert haben sich zahlreiche einschlägige Streit Akten erhalten.
Neben dem Grundzins hatte der Baumann noch eine Reihe anderer Lasten zu tragen, vor allem die Steuern und den Zehent an die Kirche. Diese Abgaben lasten auf dem Gut und sind somit dingliche Rechte. Der Zehent ist keine Abgabe, welche in der Grund herrlichen Abhängigkeit wurzelt, und wird in einem eigenen Kapitel besprochen.
Der aufgeklärte Staat erst brachte den Bau Leuten die Möglichkeit, sich von der Grund Herrschaft endgültig zu lösen. In der sogenannten Grund Entlastung 1849 haben eigene Kommissionen für jedes belastete Gut die vom Baumann zu leistende einmalige Ablösungssumme errechnet, welche sich aus der Kapitalisierung des Grundzinses ergab.

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Die bedeutendstenGrund Herrschaften

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht der wichtigsten Grund Herrschaften der Höfe und Güter in Leifers aufgrund der Angaben des Theresianischen Katasters. Die weitaus bedeutendste Grund Herrschaft, nämlich die Liechtensteiner, waren kurz vor Anlegung des Katasters vom Reichsstift St. Ulrich und Afra in Augsburg abgelöst worden. Mit der Säkularisierung der Klöster ging die Grund Herrschaft des Klosters St. Ulrich und Afra 1803 auf den Staat über und wurde fortan durch das Rentamt verwaltet. 1809 hat das Rentamt dann diese Güter verkauft. Näheres dazu bei den einzelnen Höfen.
Sehr bedeutend war noch die ehemals Landesfürstlichen Grund Herrschaft, welche nun durch das -Landesfürstlichen Ober Amt« vertreten war, die Deutschordenskommende Weggenstein, das HI.-Geist-Spital, der Stadtrat und die Pfarrkirche Bozen. Diese war unter anderem Grund Herr des Renner Hofes in Sissa. 1445 Jorg im obern Sissan (TLA II 5571). Die bei Staffler angeführten älteren Nennungen zu Sissa sowohl für den Renner als auch für den Steinmann sind nicht eindeutig diesen Höfen zuzuweisen.
Zum Renner gehörte auch eine Leiten Weingarten von 12 Manngraber samt demPerg genannt der Schmal Perg ober dem Stainmannhof zwischen zwaien Tälern gelegen, darüber diePfarrkirche Deutschnofen Grundherr ist. Die Deutschnofner Kirchpröpste müssen sich jährlich die zwei Yhrn Most selbst holen.
Für die Grund Herrschaft des HI.-GeistSpitals ist das Urbar von 1420 besonders wichtig. Darin werden genannt: Chunz von Leyffers (fol. 101) und der Lebwol(Lewald) (fol. 21). Sohat das Spital einen Weingart in Sissan, den HerrPetermann von dem Turen von neuem auf derGemain aufgerautet bat, worauf durch Gebot desLandesfürsten Herzog Hansen und der in die Augekommenen Geschworenen Petermann undsein Bruder Chunrad von dem Turen der genannte Weingarl in das Spital durch Gottes Willeden armen Siechen die darin ligen gegeben wurde. Das Spital hat darauf das Weingut dem Lewald hin gelassen.
Niclas, der alt Meßner in St. Jakob, gab laut genanntem Urbar von einer vier Tagmahdgroßen Wiese, die da liegt neben Sanct jacob gegen den alten Zyegelofen hin, drei Pfund Grundzins. Diese Wiese wurde darauf dem Hilber hin gelassen.
Zur Grund Herrschaft des HI.-Geist-Spitals gehörten auch der Hof Manna in der Au und der große Aspmayrhof in der Au. Der Aspmayrhof war einer der größten in Leifers, er umfaßte bei 50 Tagmahd Grund (ca. 15 ha). Dort wurden drei und mehr Paar Ochsen, drei Pferde und viel sonstiges Vieh gehalten.




 
 

Die Grund Herrschaft
der Liechtensteiner

Während die Familien Geschichte« der Liechtensteiner im Beitrag von Gustav Pfeifer ausführlich behandelt wird, soll hier auf ihre Rolle als bedeutende Grund Herren unseres Gebietes eingegangen werden.
Die Grafen von Liechtenstein saßen schon seit dem Ende des 13. Jahrhunderts auf Schloß Karneid; die Grundzinse von ihren Besitzungen in Leifers hatte ein Pfleger einzutreiben, von welchem das liechtensteinische Haus, auf welchem er saß, den Namen Pfleg erhielt. Der Großteil des liechtensteinischen Urbariums, übrigens Lehen des Bischofs von Trient, war schon seit dem 14. Jahrhundert zu Erbpacht ausgetan worden, jedoch sind die Pfleg selbst mit dem dazugehörigen Grund, der Unterberghof und Weißhaus davon ausgenommen. Auf diesen Höfen saßen Bestand Leute als Bau Leute oder Pächter auf Zeit. Der Verwalter der Erträgnisse der liechtensteinischen Grund Herrschaft hieß damals Amtmann und saß im liechtensteinischen Amts Haus am Muster Platz in Bozen.
Im bereits erwähnten Grieser Gerichts Urbar von 1396 werden Grund holden der Liechtensteiner genannt.
Einen wichtigen Hinweis über die liechtensteinische Grund Herrschaft gibt uns eine Urkunde von 1445, laut welcher Helena, Witwe Wilhelms von Liechtenstein, von dessen Kindern vierzig Mark ewiger Zinse aus bestimmten Gütern der Liechtensteiner in Leifers und anderen Orten erhält. In Leifers werden folgende Höfe genannt: Purger, Gassmann, Kolbel (für Kölbl), Hof von der Müle (für Müller auf Seit), Seitczen (für Seitz in der Au), Temprar (für Temperer, später Mondschein), Unter dem Perge (für Unterberg), Lohmann (für Laichmann, später Oxenfuß), Im obern Sissan (wohl für Renner), Sissan (Steinmann, der damals bei 10 ha groß war; davon waren ca. 1/3 Wiesen; dazu kam noch Wald), Egarit (Egarter), Puechach (Buchner), Turner, Die Sag, da der Stampf gestanden ist (Stampfl).
Im folgenden bringe ich einen Auszug aus der genannten Urkunde, soweit sie die Höfe in Leifers betrifft.
TLA, 11 5571 1445 XI 06(an sand Lienbartten tag)
Helena, Witwe Wilhalms von Liechttenstain erhält als Wittum, Morgengabe und Mitgift von den Kindern desselben Baldisar, Anna, Gretlein und Christein vierzig Mark ewiger Zinse aus genannten Gütern, die nach ihrem Tod mit 550 Mark ablösbar sind.
Ich Helena weylannt Wilhalms von Liecbttenstain witib, eleich tocbter weilannt bern Wilhalms von Kastelbarcbk oder von Litschzan,thun kund und bekenne offenleichen mit disembileff allermainkleichen, als von der zuspräche, so ich obgenantte Helena von meiner aus i-ichtigab(?) meiner haimstewr, morgen gab und witibnrecht wegen an ainem und die edeln vestenHainreich undjorg gevettern von Liechttenstein,prud(e)r und vetter weilant meines obgenanttenwirtes Wilhalms von Liechttenstain als gewaltiggerhaben Baldisars, der da engagen was, Annan, Gretlein und Christeinen weilannt meinesobgenantten wirites eleich kind und.fur irenmittgerhaben den edeln strengen titter bern Oswalttn Sebner von Reiffenstain an dem anderntail gehabt haben; in der gelassen habe weilanntdes obgenantten meines wirttes Wilbalms vonLiechttenstain, darumb zwischen uns durchspräche ain ainicbait und ausfundicbait gemacht, bescheren und ergangen ist nach begreiffung der sprücbbiiefe, so wir darober geneinnander haben, diepey krafft und macht beleihen sullen under andern puncten und arlicbklen; indenselben sprüchbiiefen begriffen wie gesprochen und ausfündig gemacht ist, von der tawsend duccaten wegen, den duccaten zu raittenumb vier pbunt perner, die ich obgenantteHelena zu weilannt meinen obgenantten wiiitWilhalm von Liechttenstain in baymstwerweisebracht habe, auch von der sechshundert duccaten, denn duccaten zu raitten umbfunfphuntperner, meiner morgengab wegen von weilanntmeinem vordern wirtt bern 7'boman ?itter vonKastelbarcb, das alles an muntcze in ainer summen bringt sibenbundezi marcbktperner; das syals gerhaben an stat als vor stet mir einsetczenund verpbenden soltten viertczig marchkt geltczewiges zinses aus gütten, aygen gewissen güttern,was sy der aygen gütter nicht enbietten, auf lebengütter mit des lebenberrn wissen und willenund als die obgenantten gevettern von Liechttenstain als gerbaben an stat als vor stet und furiren obgenanten mitgerbaben bern OswalttenSebner ritter von Reiffenstain dafur sy auch versprechen und versprochen habend nach laut des benantten spruchs, in nacbvolgung desselbenmir egenantten Helenan und meinen erben inrecbtespbandesweise eingesetczt und verphendtbaben, benantleicben vieilczig marcbkt geltsewiges zinses, die da jarleicben gen und gevallensullen aus den bernachgescbriben zinsen undguttern:
Item pey dem ersten aus den das Stef.fan von Pranczol zinstfunfzehn phunt auf Maritini undsibenzeben pbunt auf Liecbttmess, aber ainpbunt auf Maritini aus des Scbullenhoff vonPranzol; item Alefantcz ze Pranzol zinst sibenpbunt auf Martini und sex krewzer von ainemPerg; item Purger ze Leiueres zinst drew pbuntsex krewzer, aber zwaypbunt drey krewzer zinster von ainer awen; item Gassmann ze Leiuereszinstfünfczehen phunt und von der stainpruchken drew phunt perner sex krewzer; item Lienbartt Intaler zinst zeben pbunt, aber zehenpbunt aus der Kropflin gut in der Awen; itemaber zinst er zway pbunt auf Mitteuasten; itemKolbel von Leiueres zinst dreyssig krewzer vonder lullen und secbzeben krewzer; item der boffvon der Müle zinst ain pbunt perner merlczenstwer; item Temprar zu Leiueres zinst ain pbuntprastpbenning und von ainem grossen gerewtdrewpbuntperner, aber ain pbunt von des Seitczen gut; item Hainreicb Vnder dem Perge zinstvierpbuntperner, aber zinst er drewpbunt vondes Kocbleins gut; item Lobmann von Leiuereszinst drew pbunt prastpbenning, aberfünfczigschillingfiir kost, zwen scbillingenjiirprot, zeben scbilling fur winterfüre und aus dem gefellzway pbunt perner aus der stainp@bk vierdbalb pbunt perner und von des Neitleins wegenacbtczeben krewzer und ain pbunt von des Seitczen wegen; item jorg ym obern Sissan zinstdrewzeben phunt und von dem Wolkenstainersiben pbunt von der saltnarey. item Hainreicbvon Sissan zinst sex krewzer; item Schuchstervon Leiueres zinst von des Kröpfleins gut zway pbuntperner; item Egarit von Leiueres zinst drewphunt von dem Potschacb un von balb Prucbkleitten, aber vierpbunt miner drey krewzer vonainer wisen, der Ruebenwisen, aber zinst erzway pbunt von des Mulners acbker ym Puechach; item der Turner von Leiueres zinst ainpbunt von der Seitczin gut, aber sex krewzer vonainer wisen, die bat ytcz der Pallwein inn; itemKung von Sand Petersberg und seiner gemainerder Krale zinsen alle jar new krewzer und VIkrewzer; item Hannsle Mullner von Leiuers zinstsibenphuntperner; item Rueb ab Puchacb zinstdrewpbuntperner von dem leben pey Liechttenstain; item von der sag, da der stampff gestandenist, zway pbunt perner; item Oler und der pawman Under dem Perg und die Velessin zinsennewn phunt perner von des Kocbleins gut; itemaber zinst die Velessin und der Oler von desKocbles gut ains und zwainzig krewzer; itemaber geit der oler acbtzeben krewzer alles gelegen zu Leiueres; item aber zinst die Velessin vondes Mulners acbker zway pbunt perner, itemaber zinst der Veless zwen kreuzer zwenfirer vondes Hansleins Vnder dem Perg wegen; itemSpatcz aus der Awen zinst zeben pbunt pernerund zinst yetcz und der Geller; item Symonsboffaus der Awen zinstfunfpbuntperner, zinstyetczder Rife; item Ritter aus der Awe zinst ains unddreissig krewzer aus des Kücbleres gut; ...
Sehr deutlich tritt das Ausmaß dieser Grund Herrschaft durch die Verfachbücher zutage, aus denen wir ersehen können, welche Höfe und Güter den Liechtensteinern Grundzins schuldeten und in welchem Ausmaß diese Last die Grund holden bedruckte.
1652 hat Max von Liechtenstein folgende Höfe in Leifers verkauft: Reinisch, Fiderer, Flascher, Ochsenfuß. Der Käufer war der Kaufmann Melchior Baroni aus Sacco bei Rovereto. Derselbe erwarb dazu noch Gr Lindzinse aus folgenden Höfen: Großhaus, Steinmann, Stelzl, Pfössl, Puechner, Gutleben, Thaler und Höfen in Branzoll. Damit setzt die Zuwanderung aus dem Trentino früher ein als bisher angenommen.
Kurz vor dem Aussterben der Linie der Liechtenstein-Castelcorno 1762 übernahm das Reichsstift St. Ulrich und Afra in Augsburg nicht nur deren allodiale Besitzungen, sondern auch ihre Grundrenten. 1758 entschloß sich der Reichsprälat Joseph Maria von Langenmantel, für 40.000 Gulden das Fürst Liechtensteinische Urbar, ein Lehen des Hochstiftes Trient, für das Stift St. Ulrich und Afra in Augsburg anzukaufen.
Zum Besitz gehörten neben dem Weißhaushof in der Au das »Pflegweingütl zu Leifers, ein hochgräflich Liechtensteinischer Ansitz, mit Behausung, Weinkeller und Hofreite, Stadel und Stallung, 0,55 ha Wiese, 0,23 ha Weingärten, die nur vier Hektoliter Weinmost zinsten, 0,76 ha Acker und 1,33 ha Mischwald, alles in allem 2,78 ha«.1 Es war luteigen, grundzinsig, zehentbar und besaß die Burgfriedensgerechtigkeit, weshalb es von Quartierslasten, d. h. der Pflicht der Soldateneinquartierung, frei blieb. Vom Hoch-stift Trient hatten die Liechtensteiner die Zehenten zu Altrei, Montan und Leifers, die Vogtei über St. Anton zu Leifers und das Präsentationsrecht auf das St.-Blasi-Benefizium in Bozen zu Lehen. Der Zehent von neun Höfen und Gütern in Leifers erbrachte 14,7 hl Most und 2,85 hl Getreide (siehe dazu das Kapitel über den Zehent).
Auch diese Rechte übernahm nun das Reichsstift.,Außerdem übernahm St. Ulrich von den Liechtensteinern Grundzinse aus Seit, Breitenberg, Branzoll, Petersberg und aus dem Eggental. Dieses Liechtensteinische Urbar brachte dem Stift 49 Yhren Most, also 27,7 hl, was einen Anteil von 15 % der Gesamtproduktion oder ein Fünftel des von Bozen nach Augsburg gehenden Weins ausmachten Der von Leifers kommende Wein des Reichsstiftes wurde im Mittelalter im augsburgischen Mairhof in Bozen gesammelt und von den Bau Leuten des Stiftes in Nord Tirol und Bayern nach Augsburg gebracht; später ist dieses feste Transportsystem nicht mehr nachzuweisen.
Am 4. April 1760 erkaufte das Kloster St. Ulrich von Freiherrn von Deuring den Unterberghof mit allem Bau recht und Gerechtigkeiten und Gebäuden, dann die Lanzwiese von 24 Tagewerk, einen Kalk Ofen, für 6000 Gulden.
Im Theresianischen Steuerkataster ist das Ausmaß des ehemals liechtensteinischen -, und dann augsburgischen Urbars und Rentenbesitzes in Leifers ersichtlich. Es handelt sich um Grundzinse folgender Höfe und Güter: Ochsenfueß, Burger, Reifhäusl, die Koflmühle, Gassmann, Kirchenhöfl, Rammen- oder Gutleben, Flascher, Egarter, Krug- oder Großhaus, Stelzl- oder Reinisch, Schadner, Kalcher, Fiderer, Saag Gut oder Stampfl, Kalter Keller, Mangen oder Leibele, Steinmann, Pregl oder Thaler, Weigele oder Puechner, Puecha oder Gschlössler, Mausegger, Gampen, Gob, Pfössl, Vetter, Baur am Stain.
Neben diesen Höfen waren die Liechtensteiner noch Inhaber, wohl als Lehenträger des Bischofs von Trient, folgender Höfe: des Unterberghofes, der Liechtensteinischen Lochmühle (= Bp. 147), der Pfleg, des Weißhaushofes, und von Gütern des ehemaligen Teislhofes. Dieser letztere Hof war damals bereits abgekommen und zerstückelt; seine Güter liegen in etwa zwischen dem heutigen Bahnhofweg, dem Landgraben, dem Weg zum Rauthof und dem Weißhausgraben.
Auffallend ist, daß die liechtensteinischen Höfe auf Leifers und Breitenberg konzentriert sind, während Seit und St. Jakob in der Au ausgenommen sind.
Eine Ausnahme in dieser Beziehung bildet der in der Au gelegene Weißhauserhof (Bp. 71, 72), welcher aber als liechtensteinischer Besitz als luteigen bezeichnet wird. Dieser Hof war 1506 von Paul von Liechtenstein auf der den Liechtensteinern Grund herrlichen Au gegründet worden.' Die Liechtensteiner hatten als Grund Herren über die Leiferer Au aus derselben zwei Sack Salz als Grundzins zu beziehen. Dieser Zins war von den berechtigten Nutznießern der Au, der Nachbarschaft in Leifers und in der Au sowie dem Stadtrat Bozen zu reichen. Diese überließen nun den Liechtensteinern unkultiviertes Auland, um zehn Tagmahd zu Wiesen und 12 Starland zu Acker anzulegen und vier Tagmahd zum Bau einer Mühle und Hofstatt zu nutzen. Dafür reichte die Au fortan nur mehr einen Sack Salz als Zins. Paul von Liechtenstein hat Gräben geschnitten und in der Au Fischteiche errichtet.
Mehr über den Hof bringe ich im Abschnitt über die Höfe.
Nicht zu verwechseln ist der Weißhaus- oder Weißhauserhof in der Au nüt dem Weißhausenhof in Haslach, welcher zum Altbesitz des Reichsstiftes St. Ulrich und Afra in Augsburg gehörte.
Große Verdienste haben sich die Liechtensteiner bei der Trockenlegung der Leiferer Au erworben. Schon 1506 erfahren wir von Gräben, welche Paul von Liechtenstein in der Au eröffnen ließ; außerdem ließ er das aus der Au abfließende Wasser in Teichen sammeln.Dazu gehörten der Weißhausgraben, der Graben unter St. Jakob in der Au, welcher neben der Rennerwies hinunter in den Landgraben geht, der Sieße Brunngraben, auch Nesselbr-unngraben genannt, der zwischen dem Kalten Keller und dem Steinmann entspringt und in den Landgraben mündet, der mittlere Graben, der in der Wiese des Hilberhofes entspringt.
In diesen Gewässern konnte man allerlei Fische wie Schleien, Hechteln und kleinere Fische, aber auch Krebse und Frösche fangen. Die Liechtensteiner haben die Fischereirechte aus diesen Gewässern, wie auch aus dem Brantenbach und dem Welschwirtgraben, der beim gleichnamigen Hof, später Gutleben genannt, entspringt, verpachtet. Der Bestand ging entweder von »einem Jahr zu anderen« oder auf fünf Jahre. Das Bestandsgeld oder der Pachtzins la zwischen 27 (1586) und 32 Gulden (1776).7
Von diesen drei liechtensteinischen Höfe war der Weißhauser, wie schon erwähnt, luteigen, d. h. keiner anderen Grund Herrschaft unterworfen, die Pfleg wird als »fürstlich trienterische Lelien«' bezeichnet, d. h., daß es Lehen des Fürst Bischofs von Trient war; aus diesem Grund mußte im Veränderungsfall des Lehenträgers de Bischof 25 fl und 30 Kr als Laudemium abgeführt werden. Diese Abgabe dürfte nur bei Verkauf des liechtensteinischen Besitz es im Jahr -1758 an das Reichsstift St. Ulrich und Afra i Augsburg bezahlt worden sein.
Auffallend sind hingegen die Grund herrlichen Abgaben, welche der Hof unterm dem liechtensteinischen Urbar Amt und seit 176 dem ulrichaniscben Urbar Amt oder Amts Haus i Bozen reichen mußte:
48 Kr., 5 Star Roggen, 2 Kitze, 4 Hühner, 4 Schweinsschultern und 60 Eier. Da die Liechtensteiner bzw. das Reichsstift Inhaber der Baurechte« waren, müssen wir annehmen, daß die Liechtensteiner ehemals die Baurechte und Gerechtigkeit. dieses Hofes zu Erbleihe vergeben und bei Veräußerung durch den Baumann dieses Recht wieder an sich genommen hatten. Laut Landes Ordnung hatte der Grund Herr nämlich ein verbilligtes Vorkaufsrecht.
Anders verhält es sich mit all jenen Höfen und Gütern, deren Bau recht nicht die Liechtensteiner selbst, sondern ein Baumann innehatte. Die Grund herrlichen Abgaben sind fest beschrieben.
So gibt der Laichmann an Grundzins: 2fl 49114 Kr 1 Fuder Rueben oder dafür 1 fl 1 Kitzoder dafür 30 Kr, 2 Kapauner, 2 Schweinsschultern, 6 Hennen, 10 Huener, 1 Kastraun,30 Eyr und 1 Fuder Holz oder 36 Kr Geld.9Der Burger zahlt 1 fl, 9 Kr, 2 Kapauner."Das ReiA. äusl gibt 12 Kr, 30 Eyer, 1 Kitz."Der Gaßmann gibt 4 fl. 24 Kr, 2 Kapauner,1 Kitz, 2 Hüener, 30 Eyr, 2 Scbweinsscbulternund Brunnenzinsjäbrlich 5fl.
Die meisten Häuser auf dem Schuttkegel von Leifers bezogen offenbar das Wasser aus dem Brantental. Dieses Wasser recht gehörte den Liechtensteinern, und die einzelnen Höfe und Häuser mußten zur Anerkennung des genannten Rechtes den sogenannten Brunnen Zins zahlen. Drei Wasserleitungen zogen vom Eingang des Tales hinunter, eine zum Unterberger und Kalten Keller, die Haupt Leitung über den heutigen Weißensteiner Weg gerade aus ins sog. alte Dorf beim Thurnhaus. Die Leitung speiste auf der Höhe der St.-Nikolaus-Kirche einen großen Dorf Brunnen, einen beim Großhaus, einen beim Flascher, einen im alten Dorf beim Gassmann. Die dritte Leitung führte zum Stampfl, trieb dort eine Säge mit Mühle und Stampf und versorgte Aichner, Laichmann und Reifhäusl.
Aus der halben sogenannten Pflegerwies im Leiferer Moos hatten die Liechtensteiner den Grundzins zu beziehen, aus der zweiten Hälfte beanspruchten sie Abgaben ins Urbar Amt von Karneid. Diese letztere Leistung wurde noch vom liechtensteinischen Pfleger auf Schloß Karneid, Herrn von Sarschki, bei Anlegung des Theresianischen Katasters beansprucht. Obwohl die Steuer Beamten die entsprechende Urkunde verlangten, konnte der Pfleger weder eine Copiaextradieren noch das Dokument ad inspiciendum vorlegen." Die Schuldigkeit ins Urbar Amt auf Schloß Karneid wird also bestritten, Vielmehr sind bestimmte Höfe in Leifers verpflichtet, das Heu von der Herrnwies oder Pflegerwies in dieHeubütt oder naher Bozen, wohin es dem Herrngefällig, zuführen. Näheres zu diesem Rest alten Frondienstes unter dem Kapitel der Grund Herrschaft.
Im Archiv der Kirche zu den hl. Nikolaus und Antonius Abt in Leifers erliegt eine Urkunde aus dem Jahre 1472, aus welcher hervorgeht, daß die Liechtensteiner auch Grund Herren auf Petersberg waren. Es handelt sich um ein Notariatsinstrument, das heißt, um ein von einem Notar beurkundetes Rechtsgeschäft. Es ist der Bozner Notar Jakob Prenner. Diese Urkunde ist in den Archivberichten von Redlich Ottenthal nicht erfaßt.
Bozen, 1472 Dezember 6.
Im Beisein der Ehrenleute Friedrich Flasche=aeher aus Aldein, Siegismund Kammerlander und Johann Kotz aus Deutschnofen wird zwischen dem ehrsamen Leonhard von Weißenstein vom Deutschnofner Berg und dem ehrenfesten Stefan unterm Berg in Leifers als Syndikus und Verwalter der Kirche zum hl. Nikolaus in Leifers eine Zinsvertauschung vereinbart.
Leonhard schuldet der Kirche in Leifers für den Hof in der Hulbn in Petersberg einen ewigen Zins von jährlich 20 Pfund. Er kauft sich mit einer Barzahlung von vier Pfund (lucide sonant) los, so bleibt noch eine Restschuld von 16 Pfund. Gleichzeitig erhält Leonhard vom Lebenbof, der im Osten mit dem Hof Daum, im Süden mit dem Hof ad Hagen, im Westen mit dem Hof Widen, im Norden mit dem zweiten Lebenbof grenzt, sowie vom zweiten Lebenhof, der im Osten mit dem Hof ad Haren, im Süden mit dem Hof Ripa, im Westen mit dem Hof am Hof und im Norden mit dem Hof Ad Aspen grenzt, einen Zins von 7 Pfund. Diesen Zins überträgt Leonhard der Kirche von Leifers, so bleibt ihm noch eine Zinslast von neun Pfund.
Herr Bartolomeus der Ältere von Liechtinstein stimmt im Namen seiner Ahnen, der Gründer der Kirche in Leifers, diesem Geschäft zu.
Leonhard von Weißenstein verspricht sich als verus colonus, als ehrenhafter Baumann der Kirche zu verhalten. Somit ist erwiesen, daß die Kirche in Leifers Grund Herr des Hofes in der Hulben in Petersberg ist. Es ist denkbar, daß die Liechtensteiner, welche ebenfalls als Grund Herren in Petersberg nachgewiesen sind, als Gründer der Kirche in Leifers diese mit Einkünften ausgestattet haben.

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Verfasst von Georg Tengler und veröffentlicht im Buche "Leifers-vom Dorf bis zur Stadt" im Jahre 1998© by Raiffeisenkasse Leifers

 

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